Export Control System (ECS)
9. März 2020Das Export Control System bezeichnet das zweistufige Ausfuhrverfahren.
Hier werden die Daten, die an der Ausfuhrzollstelle bei Eröffnung des Verfahrens (ABD-Erstellung) gemeldet werden, mit denen der Ausgangszollstelle verglichen. Nach erledigter Ausfuhr findet eine Rückmeldung (Ausgangsvermerk) über den bestätigten Ausgang der angemeldeten Waren statt.
Seit 2007 wird dieser elektronische Datenaustausch zwischen Ausfuhr- und Ausgangszollstelle einheitlich durchgeführt und löst den Rückversand des Exemplar Nr. 3 des Ausfuhrbegleitdokumentes an die Ausgangszollstelle ab.