Bei dem Umwandlungsverfahren handelt es sich um ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung.
In diesem Verfahren werden
- in das Verfahren übergeführte Nicht-Unionswaren (Einfuhrwaren) im Zollgebiet der Union ohne Erhebung von Einfuhrabgaben und ohne Anwendung handelspolitischer Maßnahmen einer Be- oder Verarbeitung unterzogen und
- die aus den Einfuhrwaren entstandenen Umwandlungserzeugnisse zu den für sie geltenden Einfuhrabgaben in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt (Art. 130 ZK).
Das Umwandlungsverfahren ist für die Waren anwendbar,
- deren Umwandlung zu Erzeugnissen führt, für die niedrigere Einfuhrabgabenbeträge gelten als für die Einfuhrwaren oder
- die Be- oder Verarbeitungsvorgängen unterzogen werden, um bei ihrer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr die Einhaltung der für sie geltenden technischen Vorschriften sicherzustellen.