Nicht-Unionswaren, die in den europäischen Binnenmarkt importiert werden sollen, benötigen eine Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr.
Importe machen immer Probleme?
Wir stellen die richtigen Fragen,
finden die richtigen Antworten –
und machen den Job.
In der Zoll-Bürokratie geht es nicht nur darum, einmal beschrittene Wege immer wieder zu gehen. Wichtig ist vor allem, den kürzesten Weg zum Ziel zu finden. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und modernsten digitalen Ressourcen finden wir diesen Weg für Sie – falls nötig, immer wieder neu.
Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können, übernehmen wir für Sie alle Aufgaben im Prozess von Zollabfertigung bis Fiskalvertretung und beraten Sie ggf. auch über die Abwicklung hinaus zu Optimierungsmöglichkeiten.
Die Übernahme in die vorübergehende Verwahrung wird angewandt, wenn Zollgut innerhalb des Zuständigkeitsgebietes des Hamburger Zolls transportiert werden muss.
Ein Fiskalvertreter kann benannt werden, wenn ein Unternehmen aus dem EU-Ausland, Ware in Deutschland zum freien Verkehr abfertigen möchte, die Einfuhrumsatzsteuer allerdings im Herkunftsland des Unternehmens entrichtet werden soll.
Dieses Verfahren wird angewandt, um Nicht-Unionswaren für einen bestimmten Zeitraum unter zollamtlicher Überwachung zu lagern, ohne dass Einfuhrabgaben erhoben werden.
In der aktiven Veredelung werden Nicht-Unionswaren zur Durchführung von Veredelungsarbeiten (bspw. eine Reparatur) in das Zollgebiet der Union eingeführt und anschließend wieder ausgeführt.
In der passiven Veredelung werden Unionswaren zur Durchführung von Veredelungsarbeiten (bspw. eine Reparatur) ausgeführt und anschließend wieder eingeführt.
Die sogenannte Rückwarenabfertigung muss für ausgeführte Waren mit EU-Ursprung, deren Wiedereinfuhr aufgrund besonderer Umstände erforderlich ist, angemeldet werden.
Die Vorübergehende Verwendung kann für Waren beantragt werden, die zu einem bestimmten Zweck oder nur befristet eingeführt und anschließend unverändert wieder ausgeführt werden.
Die Anmeldung von Importen als Übersiedlung bzw. Erbschaftsgut kann abgegeben werden, wenn natürliche Personen ihren Wohnsitz in die EU verlagern oder EU-Bürger Waren aus einer Erbschaft in die EU einführen möchten.
Consulting / Beratung
Im zunehmend globalisierten Handel werden bürokratische Prozesse nicht immer einfacher. In unseren Beratungen beurteilen wir Ihre Handelswege und Vorgänge aus professioneller Sicht und machen konkrete und umsetzbare Optimierungsvorschläge, die Zeit und Geld sparen und Prozesse effizienter gestalten. Kreatives Denken in der Bürokratie? Ein Muss für unsere Fachberater, die den für Sie optimalen Importweg finden und durch alle Instanzen sauber abbilden.
Import
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Matthias Bormann
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