Das NCTS-Versandverfahren dient dem Transport von Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung.
Güter einfach so „durchreichen“?
Transit bedeutet: Touchpoints minimieren, Abfertigungen im Voraus regeln. Beides können wir.
Der freie Warenverkehr ist nicht immer und überall gegeben: Auch wenn grundsätzlich – zumindest in der EU – das Bestimmungslandprinzip gilt, müssen Ausnahmen für bestimmte Warengruppen, verbrauchssteuerpflichtige Güter etc. gesondert behandelt werden.
Bei Transitverfahren geht es immer darum, im Vorhinein alle Gefahren für die Weiterbeförderung Ihrer Waren auszuschließen. Wir beherrschen diese Disziplin und sehen sie als Komplettierung unseres vollständigen Zollabwicklungs-Portfolios: International, zuverlässig, sicher.
Die Übernahme in die vorübergehende Verwahrung wird angewandt, wenn Zollgut innerhalb des Zuständigkeitsgebietes des Hamburger Zolls transportiert werden muss.
Das NCTS TIR-Verfahren ist die elektronische Unterstützung für das Carnet TIR-Dokument und muss für jeden TIR-Transport durch die EU angemeldet werden.
Consulting / Beratung
In unseren Transit-Beratungen beurteilen wir Ihre Handelswege und Vorgänge aus professioneller Sicht und machen konkrete und umsetzbare Optimierungsvorschläge, die Zeit und Geld sparen und Prozesse effizienter gestalten. Eine saubere Planung und Abbildung der kompletten Transitwege zeigt Möglichkeiten, aber auch kritische Touchpoints auf und sorgt dafür, dass alles perfekt vorbereitet ist. Wir überlassen nichts dem Zufall – oder den Zollbehörden eines Drittlandes!
Transit
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Ramona Suhk
Teamleiterin- +49 40 753 01 201
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